Ärztinnen und die Einkommenssicherung

Wenn ich eines in meiner langjährigen Beratung gelernt habe, dann dass sich die Ärztinnen nicht über einen Kamm scheren lassen. Allerdings gibt es eine deutliche Tendenz in zwei Lager, wenn es um die Einkommenssicherung geht:

Viele von Ihnen möchten das Zepter selbst in der Hand behalten. Sie wollen für eine angemessene Absicherung Sorge tragen. Mindestens genauso viele vertrauen darauf, dass im Ernstfall jemand sich für Sie darum gekümmert hat: Das Versorgungswerk, der Ehemann oder die Eltern.

Egal ob Sie die Verpflichtung gern delegieren möchten oder lieber frei nach dem Motto Selbst ist die Frau agieren wollen: Sie sollten Ihr Umfeld mit einbeziehen! Vor allem dann, wenn Sie eine*n Partner*in haben, Kinder oder auch eine*n Kollegen*in in gemeinsamer Praxis! Bedenken Sie, dass Sie  heute oder zukünftig nicht nur für sich selbst entscheiden! Wo auch immer Sie gerade stehen, dieser Beitrag soll Ihnen helfen, Ihre finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen und die Verantwortung zu übernehmen.

Die bedarfsgerechte Absicherung einer Ärztin bedeutet mehr als Berufsunfähigkeitsschutz!

Viele Berater und Vermittler meiner Zunft vertreten die Ansicht, dass kein Weg an der Berufsunfähigkeitsversicherung vorbeiführt, wenn es um Ihre Absicherung der Arbeitskraft geht. Ich sehe das anders! Deshalb möchte ich hier auf die Schwachstellen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eingehen, die insbesondere für Sie als Ärztin von Bedeutung sind:

Wenn wir die vermeintlichen Highlights von Berufsunfähigkeitsversicherungen mal genauer betrachten, hören sich diese in der Theorie großartig an, erweisen sich in der Praxis aber leider oft als Luftschlösser der besonderen Art!

Ich möchte Ihnen das gerne anhand eines einfachen Beispiels erläutern: Viele von Ihnen, die sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung schon befasst haben, haben von dem einen oder anderen Berater (übrigens auch von mir selbst!) von der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfahren. Es geht darum, dass die Versicherungsgesellschaften Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht einräumen, Ihren Versicherungsschutz an Ihren neu entstandenen Bedarf anzugleichen, und zwar ohne, dass es einer erneuten Gesundheitsprüfung bedarf. Das bedeutet, es käme zu keinem Leistungsausschluss oder zu einem Risikozuschlag aufgrund neuer gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Wie sieht es in der Praxis aus?

Gute Gesellschaften, wie sie von vielen wirklich an sich hervorragenden Beratern angeboten werden, bieten die Option zur Nachversicherung bei besonderen Anlässen wie beispielsweise zur Hochzeit, Scheidung, Geburt oder Adoption eines Kindes oder auch zur Niederlassung. Zusätzlich wird das Recht auch ohne besonderen Grund für einen bestimmten Zeitraum gewährt, z.B. für die ersten fünf Vertragsjahre, aber nur solange Sie ein bestimmtes Lebensalter nicht überschritten haben.

HochzeitWie schaut es mit den Anlässen aus? Wer von Ihnen hat mit der Heirat den Schutz angepasst? Hand auf´s Herz, die meisten von Ihnen wohl eher nicht, oder? Hintergrund ist oftmals der, dass Sie ja schon länger mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammengelebt haben und sie da auch nicht daran gedacht haben, warum also jetzt? Vielleicht weil Ihr Gegenpart für Sie aufkommen muss, wenn Sie verheiratet sind? Da kommt dann oftmals die Argumentation, ja aber der oder die Andere verdient ja auch mehr als ich! Das Recht bleibt also ungenutzt auf der Strecke. Das gilt übrigens nicht nur für Sie! Fragen Sie doch mal Ihren Mann oder Ihre Frau, ob sie ihren Schutz für Sie entsprechend aufgestockt haben, vor allem dann, wenn sie doch mehr Einkommen mit nach Hause bringen!

Nachwuchs

Und wie sieht es mit dem Recht aus, wenn der Nachwuchs kommt? Ja, die eine oder andere von Ihnen hat sehr wohl den Wunsch nach Anpassung, gerade um die Kleinen zu schützen. Doch wie können Sie Ihr recht ausüben? Leider oftmals gar nicht! Warum? Es liegt nicht an Ihrer gesundheitlichen Verfassung! Das Problem ist Ihr Einkommen, denn vor der Geburt hatten Sie sicherlich schon einen angemessenen Schutz Ihres Einkommens, was vermutlich deutlich über dem Elterngeld von 1.800, – € monatlich liegt. Das Optionsrecht dürfen Sie aber nur binnen 6 Monaten ziehen, also für die meisten von Ihnen während Ihrer Elternzeit. Damit können Sie das großartige recht auf Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung schlicht nicht nutzen. Mal ganz abgesehen davon, dass durch die Einkommenseinbußen oftmals auch die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um für den Mehrbeitrag aufzukommen.

ImmobilienkaufAuch die Nachversicherung bei einer Immobilienfinanzierung wird vielfach deswegen nicht gezogen, weil Sie wohlmöglich Ihre Ausgaben lieber für die Tilgung des Darlehens verwenden möchten als für die Absicherung eines Risikos, von dem Sie ohnehin hoffen, dass es Sie nicht ereilt.

Niederlassung

Bleibt als besonderer Anlass aber noch die Niederlassung. Hier stellt sich die Frage, wie Ihr Lebenslauf denn tatsächlich bisher ausgesehen hat. Bei vielen Ärztinnen trifft ja die Familienplanung mit der Weiterbildungszeit aufeinander. Das führt dazu, dass sich Ihre Weiterbildungszeit oftmals durch Unterbrechungen von Elternzeit und anschließender Teilzeitbeschäftigung verlängert. Eine längere Weiterbildung bedeutet, dass Sie Ihre Facharztprüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt ablegen können. Sie können sich allerdings nur dann als Vertragsärztin niederlassen, wenn Sie sich ins Arztregister eingetragen haben und die Voraussetzung dafür ist der Facharzttitel. Warum spielt das überhaupt eine Rolle? Weil Versicherer die Nachversicherungsrechte oft mit einer Altersbegrenzung belegt haben, die gerade mit Ihrer Lebensplanung kollidiert. Sie sind eventuell einfach zu alt, um die tollen Leistungen der Versicherung Ihrer Versicherung nutzen zu dürfen!

Und so verpuffen die großartig angepriesenen Highlights im Nichts. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, die Berufsunfähigkeitsversicherung per se ist nicht schlecht! Sie hat definitiv ihre Daseinsberechtigung und bietet auch viele Vorteile. Die Frage ist nur, ob es die passende und bedarfsgerechte Lösung für Sie als Ärztin ist!

Die gute Nachricht!

Es gibt großartige Alternativen für Ärztinnen, die ihr Einkommen bedarfsgerecht absichern möchten. Viele der Lösungen können mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Prüfen Sie Ihre Ausgangslage und hinterfragen Sie Ihre Pläne für die Zukunft! Anschließend können Sie ein Lösungskonzept für sich entwerfen, das zu Ihnen passt. Wenn Sie möchten, begleite ich Sie gern auf Ihrem Weg dorthin!