Befreiung von der Rentenversicherunspflicht zugunsten der Ärzteversorgung
seit dem 31.10.2012 muss für jede neu aufgenommene ärtliche und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ein eigenständiger Befreiungsbescheid beantragt werden. Als neu aufgenommen in diesem Sinne ist jede wesentliche Änderung im Tätigkeitsfeld bei dem bisherigen Arbeitgeber (z.B. Änderung des Arbeitsvertrages). Zudem gilt