Warum Rechtsschutz
Als Angehörige des Heilwesens können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ursachen kann es viele geben
Eine gut strukturierte Absicherung der Liquidität sollte immer für die Menschen da sein, die sich absichern. Das gilt für die Absicherung der Arbeitskraft genauso wie für Betriebsunterbrechungen. Ob die Ursache eine Erkrankung, ein Unfall, ein Rechtsstreit oder eine Cyberattacke ist, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, das die Zahlungsfähigkeit gewährleistet bleibt.
Als Angehörige des Heilwesens können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ursachen kann es viele geben
Beim Thema Berufshaftpflichtversicherung stellt sich für Sie als Ärzt:in gar nicht die Frage „Ja oder Nein“! Denn Ihre Berufsordnung verpflichtet Sie, für einen angemessenen Schutz zu sorgen. Viele der Ärztekammern erfragen dies auch bei der Kammeranmeldung und überprüfen immer mal wieder in Stichproben den Status Quo ihrer Mitglieder. Dabei gab es auch Fälle, in denen
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Mediziner Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. Der gewohnte Lebensstandard kann zumeist nicht aufrecht erhalten werden, denn ein Anspruch aus den Versorgungswerken setzt voraus zu 100% berufsunfähig zu sein und jegliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit einzustellen
Wenn ich eines in meiner langjährigen Beratung gelernt habe, dann dass sich die Ärztinnen nicht über einen Kamm scheren lassen. Allerdings gibt es eine deutliche Tendenz in zwei Lager, wenn es um die Absicherung des eigenen Einkommens einer Ärztin geht:
Mit dem regelmäßigen Einkommen können Sie Ihren Lebenserhalt bestreiten und sich zusätzlich finanzielle Wünsche erfüllen und auf Ihre Ziele hinarbeiten. Doch was passiert, wenn der Verdienst ausbleibt? Möglichkeiten vorzubeugen, gibt es viele, so dass Sie oft vor der Qual der Wahl stehen,
In meinem heutigen Blog beziehe ich mich auf den Artikel von Volker Looman, das am 01.03.2022 in der FAZ veröffentlicht wurde: