Schützen Sie sich und alles, was Ihnen lieb und wertvoll ist!
Wie Sie Ihr Einkommen absichern

Die eigene Arbeitskraft ist die Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. Der gewohnte Lebensstandard kann kaum aufrecht erhalten werden.
Einen Anspruch aus Ihrem Versorgungswerk setzt voraus, dass Sie zu 100% berufsunfähig sind und jegliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit einzustellen, deshalb ist es wichtig, dass Sie sich selbst absichern!
Ihren Berufsunfähigkeitsschutz können Sie in verschiedenen Modellen gestalten – welche Variante zu Ihnen passt ist abhängig von Ihren Wünschen und Präferenzen. Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig kümmern und eine angemessene Rentenhöhe wählen.
Schwere Krankheiten wie Schlaganfälle oder Krebs können jeden treffen. Durch eine Absicherung gegen schwere Krankheiten schützen Sie sich gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen.
Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht, Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen.
Bei der Diagnose einer schweren Erkrankung erhalten Sie aus dieser Versicherung einen zuvor festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung, so dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!
Ein krankheitsbedingter Arbeitsausfall z.B. nach einer Knieverletzung oder einem Bandscheibenvorfall kann mehrere Wochen dauern. Im Anstellungsverhältnis zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt längstens für 6 Wochen- und dann?
Gesetzlich krankenversichert haben Sie danach Anspruch auf Krankengeld, welches niedriger als Ihr Nettoeinkommen ist. So fehlen schnell mehrere Hundert Euro – denken Sie nur an Dienste! Um Ihren Lebensstandard halten zu können, brauchen Sie ein Krankentagegeld, insbesondere, wenn Sie privat krankenversichert sind und ein Anspruch auf Krankengeld entfällt.
Speziell wird es bei der Niederlassung, wenn Sie Ihr Arbeitgeber sind und eine Lohnfortzahlung komplett entfällt! Bedenken Sie auch Ihre laufenden Kosten aus dem Praxisbetrieb, wie eine Praxisvertretung, Mitarbeitergehälter oder Praxismiete.
Was wäre wenn Sie jetzt einen Schlaganfall hätten? Sind Sie vorbereitet – und Ihre Angehörigen?
Vielleicht haben Sie Glück und Ihr Zustand verbessert sich durch eine Therapie und weil schnell reagiert wurde. Zunächst werden Sie aber in vielen Bereichen des Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sein. Und wer hilft Ihnen?
Daheim ist es doch am Schönsten heißt es, besonders dann, wenn es drauf ankommt. Wer soll zahlen? Die Leistungen der gesetzlichen Pflege werden nicht ausreichen, um Ihr Kostenproblem zu lösen!
Möchten Sie selbst „Herr der Lage“ bleiben? Dann ist es an Ihnen sich dem Problem zu stellen und die Lösung heißt private Pflegeergänzung! Frühzeitig, denn Sie wissen nicht, wann Sie betroffen sein könnten.
Was denken Sie, wieviel Rente werden Sie einmal erhalten? Und was können Sie sich davon leisten?
Die Meisten schätzen die Höhe Ihrer Rente zu hoch ein, viele sogar um mehr als 50%! Erfahrungsgemäß unterschätzen viele die Auswirkungen der Inflation. Deswegen überprüfe ich mit meinen Mandanten jährlich die Ansprüche aus ärztlichem Versorgungswerk, betrieblicher Altersvorsorge und privaten Ansprüchen – so behalten wir den Überblick! Mehr zu Ihren Möglichkeiten erfahren Sie unter wie Sie Ihre Wünsche verwirklichen.
Wie Sie sich vor Risiken schützen

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden,denn die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Insbesondere, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen! Sie haften mit Ihrem aktuellen und zukünftigen Einkommen.
Was ist zu beachten? Sie versichern sich gegen Ansprüche, die Sie anderen zufügen, nicht sich selbst!
Wer ist versichert? Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Single, Paaren und Familie
Sonderfall Glasbruch! Als Mieter einer Wohnung oder Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden oftmals mitversichert. Aber sind Sie am Bruch von Fenster oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld o.ä. schuld, ist ein solcher Schaden nicht gedeckt! Weil Sie eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können – die Glasversicherung z.B. kombiniert mit Hausratversicherungen.
Diese Versicherung ist für Ärzte aller Fachrichtungen ein absolutes Muss! Sie ist im Heilberufe-Kammergesetz für alle Ärzte vorgeschrieben, die ihren Beruf ausüben.
Was ist zu beachten?
Im Medizinstudium wird für Sie juristisch eine höhere Fachkompetenz vermutet, so dass Sie spätestens mit Beginn des PJ neben einer Privathaftpflicht eine Berufshaftpflicht führen sollten!
Als angestellter Arzt sollten Sie nicht blauäugig annehmen, mein Arbeitgeber macht das schon! Sie könnten in Regress genommen werden – und dann wird es teuer für Sie! Regelmäßige Überprüfung hilft!
Niedergelassen haften Sie für sich und Ihre Mitarbeiter. Preise und Leistungen können hier sehr stark variieren, weshalb regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig sind!
Auch im Ruhestand können Sie im Rahmen der Nachhaftung belangt werden. Und unterschätzen Sie nicht Erste-Hilfe-Leistungen – Ihr Know-how ist ja da!
Die Rechtsschutzversicherung ist das Gegenstück zur Haftpflicht. Sie übernimmt u. a. die Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie Ihre Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach Umfang können verschiedene Rechtsbereiche abgesichert werden.
Deckung für Mietrecht, Verkehrsrecht oder für Arbeitsrecht sind eigene Bausteine. Bedingt kann eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme eintreten.
Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts und Anwaltskosten für beide Parteien! Daher macht eine Rechtsschutzversicherung Sinn, wenn Sie Ihre Ersparnisse für schönere Ziele nutzen möchten als einen Rechtsstreit!
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.
Mit einer Unfallversicherung können Sie die Konsequenzen eines Unfalls zumindest finanziell abzusichern. Denn sollte es zur Invalidität kommen, brauchen Sie die Sicherheit, dass Ihre Existenzgrundlage nicht gefährdet ist.
Die Höhe der Leistung richtet sich neben der versicherten Summe auch nach der sogenannten Gliedertaxe. Dabei wird den Gliedmaßen eines Menschen ein bestimmter prozentualer Wert zugeordnet – für Ärzte gibt es spezielle Gliedertaxen. Denn die Funktionsunfähigkeit oder der Verlust bestimmter Gliedmaßen wie z.B. Hände oder Stimme können zu gravierenden Beeinträchtigungen führen.
Das Auto ist für viele ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin zählen Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit als Grundvoraussetzung. Wenn der eigene PKW dann aufgrund eines Schadens fehlt, ist schnelles Handeln gefragt.
Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.
Die Kfz-Haftpflicht ist sogar eine Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter zusätzlich kann eine Voll- oder Teilkaskoversicherung dazu abgeschlossen werden.
Wie Sie Ihre Familie schützen

Der Tod eines geliebten Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere nicht mehr so wichtig scheint.
Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, um zusätzlichen finanziellen Sorgen in dieser schwierigen Phase vorzubeugen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, viele finanzielle Verpflichtungen bleiben bestehen. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen – finanzielle Verpflichtungen sollten nicht Ihre Hinterbliebenen belasten.
Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.
Sie haben bereits eine Haftpflichtversicherung, und Ihr Partner ebenso, brauchen Sie das wirklich?Nein! Eine für Sie beide reicht, kommt Nachwuchs dazu gilt es zu prüfen, ob Ihr Schutz Ihre ganze Familie absichert.
Achten Sie hier besonders darauf, dass deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Ebenso können Sie bei guten Versicherungen auch Personenschäden untereinander absichern.
Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Konsequenzen im Schadensfall legen, wenn Sie einen Vertrag haben, der Ihren beruflichen Haftpflichtschutz mit Ihrem Privaten kombiniert!
Im gesetzlichen Krankenversicherungssystem greift unter bestimmten Voraussetzungen die Familienversicherung. Aber nicht immer! Es hängt ab von den Entscheidungen, die Sie oder auch der Ehepartner in der vergangenheit getroffen haben und auch von Ihren Einkünften.
Bei manchen privaten Krankenversicherungen dürfen die Partner ebenfalls in die speziellen Medizinertarife, sofern sie die Kriterien für eine private Krankenversicherung erfüllen. Dies gilt auch für Ihre Kinder.
Deshalb ist es wichtig, sich bei der Wahl der passenden Krankenversicherung nicht nur mit seinen eigenen Leistungsansprüchen zu befassen, sondern auch an die Familie zu denken – auch wenn diese zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung noch gar nicht existiert!
.Kinder sind unfallgefährdeter als Erwachsene. Sie entdecken die Welt mit eigenen Augen und schätzen oft die Folgen ihrer Handlungen falsch ein oder werden im Straßenverkehr leichter übersehen.
Ein Unfall kann zu einer dauerhaften Invalidität führen, die ein Kind sein Leben lang begleitet und einschränkt. Gerade in jungen Jahren kann ein Unfall dazu führen, dass Schule und Ausbildung erschwert werden.
Eine Unfallversicherung sorgt für Erleichterungen in vielen Bereichen (z. B. Auffahrtrampen für Rollstuhl, hochwertige Prothesen, später ein behindertengerecht umgebauter Pkw,…) – dies alles ist mit erheblichen Kosten verbunden. Nicht überall beteiligt sich die Krankenkasse.
Nur wenn Sie selbst Vorsorgen, können Sie sicher sein, dass im schlimmsten Fall genügend Mittel vorhanden sind, um ein optimales Umfeld für Ihr Kind zu schaffen. Zum Beispiel bietet Ihnen eine Unfallrente für Ihr Kind die Chance, es vor einem künftigen Einkommensverlust zu schützen.
Mit der Geburt Ihres Kindes machen Sie sich schon Gedanken, wie Sie bis zur Volljährigkeit Ihres Nachwuchses etwas ansparen können? Vielleicht denken Sie hierbei an die Ausbildung, den Führerschein oder ein erstes Auto.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie diesen Sparprozess in die Tat umsetzen können: Von einer klassischen Ausbildungsversicherung über Rentenversicherungen speziell für Kinder bis hin zu Sparplänen. Entscheidend ist, was Sie sich für die Zukunft Ihres Kindes wünschen, wie viel Sie investieren möchten und wie flexibel Sie in den nächsten Jahren bleiben wollen.
Wie Sie Ihr Zuhause absichern

Nicht erst mit dem Eigenheim wird eine Hausratversicherung sinnvoll: Denn zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ebenso wie Wertsachen und Bargeld. Dies befindet sich auch in Ihrer Mietswohnung!
Welche Gefahren oder Schäden sind versicherbar?
Standardmäßig versichert sind Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub sowie Brand, Blitzschlag. Explosion und Implosion. Zusätzlich können Sie Elementarschäden, Fahrraddiebstahl, Glasbruch und eine All-Gefahren-Deckung mit absichern.
Die Versicherungssumme wird grundsätzlich von Ihnen bestimmt. Dabei ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass der Betrag dem Neuwert Ihres Hausrates entspricht, idealerweise orientieren Sie sich an der Wohnfläche. Denn dann verzichtet das Versicherungsunternehmen i.d.R. auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung ist quasi das Pendant zur Hausratversicherung. Während die Hausrat alles schütz, was sich innen befindet ist die Wohngebäudeversicherung für das drumherum zuständig. Versichert ist das Haus selbst sowie das Zubehör, das zur Instandhaltung des Gebäudes oder für dessen Bewohnung dient, soweit es im Haus selbst oder direkt außen am Gebäude angebracht ist.
Grundsätzlich können Sie Gefahren einzeln versichern: von Sturm und Hagel über Leitungswasser (Rohrbruch oder Einfrieren von Rohren) bis hin zu Feuerschäden (Brand, Blitzschlag und Explosionen). Darüber hinaus können Sie Elementarschäden (bspw. Überschwemmung, Überflutung, Erdbeben, Schneedruck) und All-Gefahren-Deckungen einschließen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme? Der zu versichernde Betrag richtet sich nach dem Gebäudewert. Zur Ermittlung können Sie einen Gutachter beauftragen, die tatsächlichen Bauskosten heranziehen oder einen Wertermittlungsbogen ausfüllen, den Sie gerne bei mir anfordern können!
Sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung können Elementarschäden mitversichert werden. Warum sollten Sie das tun?
Die Standardabsicherung bietet eine sehr solide Basis, lässt aber bei vielen Schadenereignissen Bereiche offen, deren Folgen Sie dann selbst tragen müssen. Überschwemmung und Hochwasser sind die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsschäden führen und schnell zu sehr hohen Kosten führen können, die nicht nur aus Sachschäden bestehen. Bedenken Sie das Aufräumen, Auspumpen, die Reinigung und Trockenlegung um nur einige Aufwendungen zu nennen. Die Mühen, die es macht z.B. einen Keller wieder in den Originalzustand zu versetzen sollten Sie nicht unterschätzen!
Zudem können Sie auch eine All-Gefahren-Deckung mit vereinbaren – was ist das?
Neben der Basisabsicherung und der ergänzenden Vorsorge bei Elementarschäden runden Sie den Schutz für Ihr Hab und Gut ab, wenn Sie sich auch für einen Schutz gegen unbenannte Gefahren absichern. Hier gehen die Versicherungen den umgekehrten Weg und schließen nur betsimmte Schadenereignisse wie z.B. Krieg, Kernenergie oder Vorsatz aus, alle anderen möglichen und gefühlt unmöglichen Schadenereignisse sind versichert.
Ein Muss für jeden Hausbesitzer und Eigentümer
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften
Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).
Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
Schon zu Beginn der Planungsphase sollten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kontrollieren oder spätestens jetzt eine abschließen, denn in den meisten Fällen unterschreiben Sie ja doch einige Verträge – mit Handwerkern, Architekten, Banken etc.
Beim Bau eines Hauses gibt es auch einige wichte Absicherungen, die Sie nicht vergessen sollten:
Bauherrenhaftpflicht – denn Sie als Bauherr haften und gefahren gibt es genug von Baugruben, Baumaterialien etc.
Bauhelfer-Unfallversicherung – vor allem dann, wenn (ungelernte) Freunde und Verwandte mit anpacken wollen und der Enthusiamus entsprechend groß ist.
Feuerrohbauversicherung – schützt in der Bauphase gegen mögliche Brandschäden, wenn noch nicht alles fertig ist.
Bauleistungsversicherung – erstattet Ihnen die anfallenden Kosten, um Ihnen die Kosten am Bau wieder herzustellen z.B. nach Sturm und Hagel, einem Diebstahl oder Schäden nach einer Überschwemmung.
Gern nehme ich zu diesen Themen Kontakt mit Ihnen auf:
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Wieso schon jetzt an Ihren Ruhestand denken ?
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