Die richitge Krankenversicherung für Ihr Kind

Mit der Geburt Ihres Kindes kommen einige Entscheidungen auf Sie zu. Unter anderem, wie Ihr Kind zu versichern ist in der Krankenversicherung. Hier stellt sich bedauerlicherweise nicht die Frage nach dem, was Sie gerne möchten.  Sondern zuerst müssen Sie einmal klären, was Sie denn dürfen.

Manche Fragen lassen sich leicht beantworten, bei anderen wiederum fällt es sehr schwerer. Es gibt hier auch keine Standardantworten, die richtig oder falsch sind. Denn für viele Eltern ist die Ausgangssituation nicht die Gleiche. Hier finden Sie erste Anhaltspunkte, worauf Sie achten sollten.

Zudem finden Sie auch einige Hinweise und Informationen, die Ihnen bei den anstehenden Entscheidungen eine Hilfestellung bieten. Bleiben Sie in jedem Fall positiv!

Ihr Vorteil: Eine Schwangerschaft dauert ca. 9 Monate, so dass auch Sie genügend Vorlaufzeit haben, Ihre Möglichkeiten zu prüfen!

Greift die Familienversicherung?

Finden Sie zunächst einmal heraus, ob die beitragsfreie Familienversicherung für Sie greift oder nicht. Für die Prüfung müssen Sie ein paar Fragen beantworten. Das nachfolgende Ablaufschema kann Ihnen dabei helfen:

beitragsfrei familienversichert?

beitragsfrei Familienversichert?

Haben Sie einen Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung, so melden Sie Ihrer Krankenkasse nach der Geburt Ihres Kindes Ihren Familienzuwachs: Vermutlich möchte die Krankenkasse ein Geburtsdatum und einen Namen haben. Am besten halten Sie zusätzlich die Geburtsurkunde bereit, die machnmal auch angefragt wird.

In einem zweiten Schritt können Sie dann überlegen, welche Zusatzleistungen Sie gerne versichern möchten. Dazu später mehr.

Was ist, wenn die Familienversicherung nicht greift?

In diesem Fall ist zumeist einer der beiden Eltern privat krankenversichert. Das bedeutet, dass Ihr Kind über das Elternteil, das privat versichert ist, mit einem eigenen Beitrag mitversichert werden darf. Die meisten Versicherungen bieten Ihnen dafür ein sogenanntes Kindernachversicherungsrecht an! Das bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Geburt im Rahmen einer bestimmten Meldefrist die Geburt Ihres Kindes bei Ihrer Versicherung melden können und Ihr Kind dort ohne eine eigene Gesundheitsprüfung versichern dürfen. Was die Versicherungsansprüche angeht: Sie dürfen mindestens den Leistungen des versicherten Elternteils entsprechen, aber nicht mehr!

Sind beide Eltern privat krankenversichert, so lassen Sie sich am besten schon vor der Geburt beraten! Holen Sie sich von beiden Versicherungen Angebote ein, damit Sie vergleichen können. Bedenken Sie darüber hinaus aber noch weitere Aspekte wie beispielsweise:

  • Wie planen Sie Ihre Elternzeit?
  • Strebt einer von Ihnen eine Niederlassung an?
  • Wünschen Sie sich mehr als ein Kind oder haben bereits mehrere Kinder?

Übrigens beteiligt sich Ihr Arbeitgeber auch hälftig an den Krankenversicherungsbeiträgen für Ihr Kind, sofern Sie den maximal gesetzlichen Zuschuss noch nicht ausgeschöpft haben.

Ein Beispiel:

Angenommen Sie haben sich für einen normalen Schutz bei einer privaten Krankenversicherung entschieden, Sie haben im stationären Bereich ein 2-Bett-Zimmer versichert und sonst keine großen Besonderheiten. Zum Eintritt in die private sind Sie 37 Jahre alt.

Ihr mtl. Gesamtbetrag in der privaten Krankenversicherung liegt ohne Kind bei 731,43 € brutto/Monat – 364,81 € davon übernimmt Ihr Arbeitgeber. Der maximale Arbeitgeberzuschuss in der gesetzlichen Krankenkasse ist noch nicht ausgeschöpft.

Nun kommt Ihr Kind zu Welt. Sie versichern es im gleichen Umfang, wie Sie selbst versichert sind. Ihr gesamtbeitrag zur privaten Krankenversicherung steigt auf insgesamt 890,19 € im Monat an. Der Arbeitgeberzuschuss steigt ebenfalls an auf 409,42 €. Ihr neuer Eigenanteil liegt bei 480,77 € brutto.

Im Jahr 2022 liegt der maximale Zuschuss vom Arbeitgeber bei 384,58 € zzgl. max. 73,77 € für den Pflegepflichtanteil. Dieser Zuschuss passt sich genauso jedes Jahr an, wie sich auch die gesetzlichen Bemessungsgrenzen anpassen.

zusätzliche Leistungen für Ihr Kind

Ist Ihr Kind gesetzlich krankenversichert greifen die klassischen Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse. Diese sind nicht vertraglich gesichert, denn mit einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie keinen Vertrag geschlossen, sondern Sie haben eine Mitgliedschaft beantragt! D.h. die Leistungen können von den Krankenkassen verändert werden. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Leistungen für Kinder gelten. Damit können Sie besser entscheiden, welche Leistungen Sie zusätzlich versichern möchten.

Grundsätzliche Zusatzleistungen sind im Bereich stationärer Zusatz und Auslandsschutz zu empfehlen. Auch über einen Pflegezusatzschutz sollten Sie nachdenken, denn Kinder sind in diesen Fällen oft nicht gut geschützt. Es greift weder eine gesetzliche Unfallversicherung noch ein Berufsunfähigkeitsschutz aus einem Versorgungswerk.

Auch ein Zahnzusatz bietet sich mittelfristig an – Stichwort Kieferorthopädie – aber erst, wenn auch die Zähnchen da sind bzw. die Milchzähne wackeln.

Wie umfangreich Sie Ihr Kind schützen möchten, liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Ich empfehle Ihnen sich frühzeitig zu informieren, bevor Sie entscheiden! Denn auch für Kinder gelten die gleichen Gesundheitsprüfungen, mit denen Sie selbst vielleicht auch schon konfrontiert wurden. Für alle Fragen rund um den passenden Schutz melden Sie sich gern bei mir und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin