Neu ab 2027 · Für Ärzt:innen

Riester wird abgelöst: Das neue Altersvorsorgedepot öffnet die staatliche Förderung endlich auch für Sie

Riester wird abgelöst: Das neue Altersvorsorgedepot öffnet die staatliche Förderung endlich auch für Sie

Riester wird abgelöst: Das neue Altersvorsorgedepot öffnet die staatliche Förderung endlich auch für Sie

Als Mitglied eines Ärzteversorgungswerks oder als Selbstständige:r waren Sie bislang meist von staatlicher Förderung ausgeschlossen. Das ändert sich zum 1. Januar 2027 – mit Zulagen, Steuervorteilen und mehr Wahlfreiheit als beim alten Riester-Vertrag.

Stand: September 2026 · Angaben ohne Gewähr, Details werden noch per Verordnung konkretisiert

Countdown bis zum Start

1. Januar 2027

Dann tritt das neue Altersvorsorgedepot in Kraft – und öffnet die staatliche Förderung erstmals auch für Versorgungswerk-Mitglieder und Selbstständige.

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Tage
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Std
17
Min
45
Sek

Ausgangslage

Warum das Thema gerade jetzt für Sie relevant wird

Viele Ärzt:innen haben sich mit der privaten Altersvorsorge nie näher befasst – aus gutem Grund: Zeit ist knapp, und ein großer Teil der Berufsgruppe war von der bisherigen Riester-Förderung schlicht ausgeschlossen. Mit der Reform ändert sich das grundlegend.

01

Bisher ausgeschlossen

Wer Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks ist – etwa in der Ärzteversorgung – hatte in der Regel keinen Zugang zur Riester-Förderung. Das betrifft einen Großteil niedergelassener und angestellter Ärzt:innen.

02

Komplexe Regeln

Fördertreppen, Zulagenarten, Sonderausgabenabzug: Die Regelungen rund um die private Altersvorsorge sind für Laien schwer zu durchschauen – erst recht neben einem vollen Klinik- oder Praxisalltag.

03

Wenig Zeit, hohe Verantwortung

Zwischen Dienstplan, Praxis und Familie bleibt kaum Raum, sich proaktiv mit neuen Fördermöglichkeiten zu befassen – dabei lohnt sich gerade jetzt ein zweiter Blick.

Die Reform

Das neue Altersvorsorgedepot – die wichtigsten Fakten

Das Reformgesetz zum Altersvorsorgedepot (Riester-Nachfolge) wurde vom Bundestag am 27.03.2026 und vom Bundesrat am 08.05.2026 beschlossen. Es tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Bestehende Verträge

Bestehende Verträge

Laufende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist optional, kein Zwang.

Laufende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist optional, kein Zwang.

Produktauswahl

Produktauswahl

Drei Produkttypen stehen zur Wahl: Depots ohne Garantien (höheres Risiko, höhere Renditechancen), ein Standardprodukt mit auf 1,0 % gedeckelten Effektivkosten sowie zeitlich befristete Auszahlpläne (z. B. 20-jährige Auszahlphase ab dem 65. Lebensjahr, Vertragsende mit 85). Ergänzend ist ein Depot in öffentlicher Trägerschaft als staatliche Alternative vorgesehen.

Drei Produkttypen stehen zur Wahl: Depots ohne Garantien (höheres Risiko, höhere Renditechancen), ein Standardprodukt mit auf 1,0 % gedeckelten Effektivkosten sowie zeitlich befristete Auszahlpläne (z. B. 20-jährige Auszahlphase ab dem 65. Lebensjahr, Vertragsende mit 85). Ergänzend ist ein Depot in öffentlicher Trägerschaft als staatliche Alternative vorgesehen.

Auszahlung

Auszahlung

Mehr Wahlfreiheit zwischen lebenslanger Rente und Entnahmeplänen. Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei; die Auszahlung selbst wird nachgelagert besteuert.

Mehr Wahlfreiheit zwischen lebenslanger Rente und Entnahmeplänen. Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei; die Auszahlung selbst wird nachgelagert besteuert.

Neu förderberechtigt ab 2027 – besonders relevant für Ärzt:innen

Zusätzlich zu den bisher Riester-Berechtigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamt:innen) werden ab 2027 auch Selbstständige und Freiberufler:innen sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen – also z. B. Ärzt:innen in einem Ärzteversorgungswerk – förderberechtigt. Genau diese Gruppe war bislang meist von der Riester-Förderung ausgeschlossen.

Fördermöglichkeiten

Was das konkret für Sie bedeuten kann

Die Förderung setzt sich aus Grundzulage, Kinderzulage und dem Sonderausgabenabzug zusammen. Maßgeblich ist Ihr jährlicher Eigenbeitrag.

180 €

Grundzulage,
Stufe 1

Grundzulage, Stufe 1

50 Cent Zulage je 1 € Eigenbeitrag, für die ersten 360 €/Jahr Eigenbeitrag.

+360 €

Grundzulage,
Stufe 2

Grundzulage, Stufe 2

25 Cent Zulage je 1 € Eigenbeitrag, für weitere bis zu 1.440 €/Jahr Eigenbeitrag.

540 €

Grundzulage gesamt

Maximal erreichbar bei insgesamt 1.800 €/Jahr Eigenbeitrag.

300 €

Kinderzulage
pro Kind

Kinderzulage pro Kind

1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag, bis 300 €/Jahr Beitrag pro Kind.

Steuerliche Behandlung

Steuerliche Behandlung

Sonderausgabenabzug bis 1.800 €/Jahr zzgl. Zulageanspruch. Erträge sind in der Sparphase steuerfrei, die Auszahlung wird nachgelagert besteuert.

Sonderausgabenabzug bis 1.800 €/Jahr zzgl. Zulageanspruch. Erträge sind in der Sparphase steuerfrei, die Auszahlung wird nachgelagert besteuert.

Illustration zur Frühstartrente für Kinder

Geplant, noch nicht final beschlossen

Zusätzlich für Ärzt:innen mit Kindern: die „Frühstartrente“

Der Staat soll für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich 10 € (120 €/Jahr) in ein Depot auf den Namen des Kindes einzahlen (ab Geburtsjahrgang 2020/2021). Eltern und Großeltern können zusätzlich bis zu 6.840 €/Jahr privat einzahlen. Auszahlung frühestens ab dem 65. Lebensjahr; mit 18 endet die staatliche Förderung, privat kann weiterbespart werden. Stand 22.07.2026 liegt ein Referentenentwurf vor – Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus.

Selbstcheck

Meine maximale Förderung – eine erste Einschätzung

Ein paar Angaben genügen für eine überschlägige Modellrechnung inklusive Zinseszinseffekt. Kein verbindlicher Rechner – aber ein guter Ausgangspunkt für unser Gespräch.

Die Grundzulage ist ab 1.800 €/Jahr Eigenbeitrag (150 €/Monat) gedeckelt.
Berechnet mit Kinderzulage von angenommen 300 €/Jahr pro Kind (Maximalbetrag).
Grenzsteuersatz (§ 32a EStG, Grundtarif): 36,8 %
Geschätztes Endkapital mit 67
237.810 €
bei 37 Jahren Laufzeit
Das Geschenk vom Staat
19.980 €
Förderung gesamt (Zulagen)
54.879 €
Daraus mit Zinseszins im Endkapital
Eigenbeitrag p. a.1.800 €
Grundzulage p. a.540 €
Kinderzulage p. a.0 €
Steuervorteil p. a.322 €
Gesamtförderung p. a.862 €
Persönliches Ergebnis besprechen
Modellrechnung ohne Gewähr – konstante Rendite unterstellt, tatsächliche Wertentwicklungen können abweichen, auch negativ. Förderhöhen basieren auf dem Stand September 2026 und können sich durch noch ausstehende Verordnungen ändern. Steuervorteil vereinfacht nach § 32a EStG (Grundtarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer) berechnet. Diese Einschätzung ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Rebekka Frühbuß im Beratungsgespräch

Warum mit Arzt im Blick

Eine Beratung, die sich an Ihnen orientiert – nicht an Verkaufszielen

Ich arbeite seit 2004 in der Finanz- und Versicherungsbranche, seit 2016 unter der Marke „Arzt im Blick“ – unabhängig, ohne Konzernbindung. Seit 2008 spezialisiere ich mich auf Ärzt:innen: eine Zielgruppe mit hoher Verantwortung, komplexer Versicherungswelt und wenig Zeit, sich selbst darum zu kümmern. Ich stelle die richtigen Fragen und arbeite sorgfältiger als jedes Vergleichsportal – damit Sie sich wieder auf das konzentrieren können, was Ihnen wichtig ist.

Rebekka Frühbuß im Beratungsgespräch

20+

Jahre Erfahrung

seit 2008

spezialisiert auf Mediziner:innen

2016

Gründung „Arzt im Blick“

01

Fragestellung

Teilzeit, Elternzeit, zwei Jobs, Niederlassung? All das beeinflusst Ihren Versicherungsschutz. Ich kläre das gezielt, bevor über Verträge gesprochen wird.

02

Zielorientierung

Ob Stundenreduktion, mehr Zeit für Familie oder Praxisaufbau: Wir schauen gemeinsam, wie Sie Ihre Ziele erreichen – ohne Ihre finanzielle Stabilität aus dem Blick zu verlieren.

03

Sorgfalt

Keine Standardfragebögen. Ich prüfe genau, wie Sie abgesichert sind – im Zweifel mit schriftlicher Bestätigung.

20+

Jahre Erfahrung

seit 2008

spezialisiert auf Mediziner:innen

2016

Gründung „Arzt im Blick“

Terminbuchung

Lassen Sie uns Ihre Förderung konkret durchrechnen

In einem Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre persönliche Situation: Status im Versorgungswerk, bestehende Verträge und wie viel Förderung für Sie tatsächlich realistisch ist.

1

Termin online auswählen – passend zu Ihrem Dienstplan.

2

Kurzes, unverbindliches Erstgespräch per Video oder Telefon.

3

Gemeinsam klären, ob und wie sich das neue Altersvorsorgedepot für Sie lohnt.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ab wann gilt das neue Altersvorsorgedepot?

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Bin ich als Mitglied eines Versorgungswerks überhaupt förderberechtigt?

Was ist die „Frühstartrente“ – und gilt sie schon?

Ersetzt der Selbstcheck eine individuelle Beratung?

Stand: September 2026, Angaben ohne Gewähr. Alle Angaben zum Altersvorsorgedepot und zur Frühstartrente basieren auf dem Gesetzgebungsstand bzw. Referentenentwurf zum genannten Zeitpunkt; Details werden noch durch Verordnungen konkretisiert.