Sorgerecht für Ihr Kind

23. März 2023

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Wer übernimmt die Vormundschaft für Ihre Kinder?

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, wer Ihr/e Kind/er versorgen wird, wenn Sie es nicht können? Es ist durchaus eine berechtigte Frage, auf die Eltern im besten Fall eine Antwort haben sollten! Wenn Sie sich noch nicht mit dieser Frage befasst haben, finden Sie hier einige nützliche Tipps!

Manch einer ist der Meinung, die nächsten Verwandten oder Paten werden sich um die minderjährigen Kinder schon kümmern.  Das ist aber nicht. Haben Eltern keine Sorgerechtsverfügung, entscheidet ein Richter über die Vormundschaft.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung muss deshalb notariell oder handschriftlich erstellt und von den Eltern mit Datum unterschrieben werden. Es ist wichtig, dass Sie als Eltern eine*n Vormund*in und eine*n Vertreter*in bestimmen. Beide Bevollmächtigten sollten dem zustimmen und dazu in der Lage sein.

Sie sollten auch darauf achten, dass der*die Vormund*in geeignet ist. Ein Gericht kann andernfalls auch jemand anderes bestellen. Es bietet sich also an, Personen zu wählen, die nicht zu alt, jung oder kränklich sind. Zudem sollten Sie Ihre Verfügung regelmäßig überprüfen. Setzen Sie ein anderes Ehepaar ein, wird z.B. von Expert*innen empfohlen, diese in einer Reihenfolge einzusetzen. Sonst bestünde die Gefahr, dass Meinungsverschiedenheiten oder die Trennung des Paares negative Auswirkungen auf Ihre Kinder haben kann.

iehen, zudem kann zusätzlich auch die Krankenkasse des Klägers nachträglich noch einmal Schadenersatz fordern.

Welche Rolle hat ein*e Vormund*in?

Er oder sie ist für die Kindes- und Vermögenssorge sowie die rechtliche Vertretung der Kinder zuständig. Man kann dies aber auch trennen: Ein*e Vermögensverwalter*in für die Finanzen und der*die Vormund*in für die Kinder. Missbrauch ist allerdings eher als geringes Risiko einzustufen, denn der*die Vormund*in muss einmal jährlich dem Familiengericht Bericht erstatten. Sie sollten sich also Gedanken um die finanzielle Versorgung machen. Wer bekommt Ihre finanziellen Mittel, sind es Ihre Kinder oder eine andere Person?

Übrigens hat Ihr Kind ab dem 14. Lebensjahr das Recht den*die gewählte*n Vormund*in abzulehnen. Sprechen Sie also auch mit Ihrem Kind und berücksichtigen Sie diesen Punkt, wenn Sie eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen.

Damit Ihre Verfügung Gültigkeit hat, muss sie sicher geschützt und auffindbar sein! Hinterlegen Sie diese Verfügung deshalb bei einem Nachlassgericht, einem Notar oder einem Dienstleister – wie JURA DIREKT.