Vorsorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung

23. Juli 2023

Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder sogar zum Betreuungsfall werden. Sie haben sich darüber schon Gedanken gemacht und Versicherungen abgeschlossen oder Rücklagen aufgebaut? Großartig, das ist ein erster Schritt! Jetzt fehlt noch der Zweite und ebenso wichtige: Wer entscheidet im Ernstfall über Ihr Vermögen, die medizinische Behandlung oder Ihre Praxis?

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LEIDER besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den*die Ehepartner*in oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen.

Denn auch Angehörige müssen handeln wie fremde Betreuer. Dazu gehören herausfordernde Aufgaben wie das Erstellen eines Vermögensverzeichnisses, das Anfertigen eines jährlichen Berichts, die Darstellung aller Ausgaben ebenso wie die Antragstellung für besondere Hilfsmaßnahmen. Nicht zu unterschätzen ist vor allem die Rechtfertigung gegenüber Anderen, die es (natürlich) anders – besser – machen würden. Doch wenn Sie nicht darlegen, wie Sie im Falle von einer andauernden Krankheit oder nach einem (Verkehrs-)Unfall behandelt werden wollen. Wie Ihre vermögensaverhältnisse in Ihrem Sinne weiter geführt werden sollen. Was passiert dann mit Ihrem Körper, Ihrem Haustier, Ihrem Investmentdepot oder Eigenheim? Und wer kümmert sich um Ihr Personal und Ihre Patienten?

Möchten Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihre Finanzen, medizinische Behandlungen oder Ihre Praxis entscheidet oder Ihre Angehörigen plötzlich nicht mehr frei handeln dürfen, weil für alles Anträge gestellt und immer rechenschaft abgelegt werden muss?

Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben.

  • Betreuungsverfügung: Bestimmen SIE Ihre persönliche Vertrauensperson!
  • Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
  • Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen!

Zusätzlich eingearbeitet für Selbständige und Unternehmer

  • Unternehmervollmacht: Entscheiden SIE, wie Ihre Praxis weitergeführt wird. Und vor allem von wem!

Überlassen Sie Ihr Schicksal nicht Anderen und bleiben Sie selbstbestimmt!

Ich bin mit Arzt im Blick Kooperationspartnerin von Jura Direkt und gemeinsam bieten wir Ihnen eine preiswerte & einfache Lösung. Schauen Sie sich einfach das Video an, schreiben Sie mir Ihre individuellen Wünsche und Fragen rund um das Thema Vorsorge und Verfügungen oder erfahren Sie zunächst hier mehr!